Eine luftdichte Gebäudehülle ist das A und O

Die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist seit 1999 in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden.

Mit der sog. BlowerDoor-Messung (nach EN 13 829) wird ein Gebäude auf Luftdichtheit geprüft (damit ist kein totales Verschließen gemeint, sondern die Vermeidung ungewollter Leckagen). Ausserdem kann diese Messung vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die unter Umständen entstehen können, wenn feuchtwarme Raumluft in die Baukonstruktion eindringt.

Bei der BlowerDoor-Messung spannt man eine luftundurchlässige Plane über einem verstellbaren Rahmen in eine geöffente Außentür oder ein Fenster. Durch das Festdrücken des Aluminiumprofils über Gummidichtungen wird verhindert, dass Außenluft unkontrolliert in das Innere des Gebäudes gelangt. Über einen drehzahlgeregelten Ventilator in der Plane wird im gesamten Haus ein Über- bzw. Unterdruck erzeugt. Durch Messung des Druckunterschiedes wird die Luftwechselrate berechnet.

Als perfekte Ergänzung zur BlowerDoor-Messung empfiehlt Enning Dämmtechnik die Gebäude-Thermografie.

Im folgenden Video wird das Prinzip von BlowerDoor sehr anschaulich erklärt: